Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
seit einiger Zeit setzen wir uns intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit auseinander. Ab dem 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft und betrifft unter anderem auch kommerzielle Webseitenbetreiber in Deutschland.
Was sind die Hauptziele des Gesetzes?
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist die Beseitigung von Barrieren, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, digitale Inhalte und Dienstleistungen uneingeschränkt zu nutzen.
Für Sie als Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass Sie – ähnlich wie bei der DSGVO oder der Reiserechtsreform – erneut Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Wir möchten Ihnen diesen Prozess so transparent wie möglich machen und konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung anbieten.
Was bedeutet Barrierefreiheit für Webseiten?
Barrierefreiheit umfasst weit mehr als den Einsatz spezieller Technologien. Vielmehr handelt es sich um eine Kombination aus strukturellen und inhaltlichen Anpassungen. Dazu gehören unter anderem:
- Alternativtexte für Bilder
- Aussagekräftige Überschriften
- Hohe Kontraste für bessere Lesbarkeit
- Untertitel für Videos
- Verwendung von leicht verständlicher Sprache
- Bedienbarkeit über die Tastatur
Moderne Webseiten erfüllen bereits viele dieser Anforderungen. Dennoch ist es für Laien oder nicht betroffene Personen oft schwierig, bestehende Barrieren zu identifizieren und gezielt zu beseitigen.
Unser Angebot zur Unterstützung
Um Sie optimal bei der Umsetzung zu begleiten, haben wir mit team neusta einen zertifizierten Partner gefunden. Team Neusta unterstützt Sie bei der Analyse Ihrer Webseite und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Ihr individuelles Webprojekt.
Hierfür bieten wir zwei verschiedene Prüfpakete an, die sich nach dem Umfang der zu analysierenden Seiten richten. Wiederkehrende Seitentypen, wie z. B. Reisedetailansichten, werden stellvertretend geprüft, da sich deren Struktur oft wiederholt.
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